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   RG, 01.11.1943 - II 84/43   

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https://dejure.org/1943,297
RG, 01.11.1943 - II 84/43 (https://dejure.org/1943,297)
RG, Entscheidung vom 01.11.1943 - II 84/43 (https://dejure.org/1943,297)
RG, Entscheidung vom 01. November 1943 - II 84/43 (https://dejure.org/1943,297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein der Umgangssprache entnommenes, einen Allgemeinbegriff wiedergebendes Wort ("Fettchemie") in der Verwendung als Firmenbestandteil die Bedeutung eines für die Firma kennzeichnenden Schlagwortes erlangen? 2. Wie weit reicht der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 172, 129
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Dabei sind jedoch, wie der Senat im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichtes wiederholt betont hat, an den Nachweis einer solchen Verkehrsanerkennung strenge Anforderungen zu stellen (RG MuW XXXIII, 16 - Heilerde; RG GRUR 1932, 191, 194 - Nährbier; RG GRUR 1933, 241, 242 - "Ei-Ei"; RGZ 167, 171, 176 - Alpenmilch; RGZ 172, 129, 131 - Fettchemie; BGH GRUR 1957, 369, 371 - 8 × 4; BGHZ 21, 182, 193 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; PA Bl. f. Patent-, Muster- und Zeichenwesen 1930, 115).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Denn auch die auf Verkehrsanerkennung beruhende Unterscheidungsfähigkeit eines allgemeinen Gattungsbegriffs verleiht dem Berechtigten nicht die Befugnis, einem Gebrauch des Wortes in seiner sprachüblichen, beschreibenden Bedeutung entgegenzutreten (RGZ 172, 129 [133]).
  • BGH, 30.03.1953 - IV ZR 176/52

    Rechtsmittel

    Nur dann könnte der Kläger Ansprüche aus § 12 BGB und § 16 UnlWG geltend machen, wenn sein Name im Verkehr Unterscheidungskraft gewonnen hätte und weitere Kreise in dem Namen des Beklagten einen Hinweis auf den Kläger erblicken würden (RG Warn a.a.O.; RG JW 1931, 1921; vgl. auch RGZ 172, 129 [131]).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 127/83

    "India-Gewürze"; Priorität eines Warenzeichens

    In der Rechtsprechung, die im Hinblick auf die Bedürfnisse des redlichen Handelsverkehrs den firmenmäßig gebrauchten Beschaffenheitsangaben den Schutz verweigert oder deren Schutzumfang eingeschränkt hat, handelte es sich dagegen um glatte umgangssprachliche Bezeichnungen, für die keine ohne weiteres gleichwertigen Austauschbegriffe zur Verfügung standen (vgl. RGZ 172, 129, 131 - Fettchemie; BGH GRUR 1954, 70 - Rohrbogen).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 149/54

    Rechtsmittel

    Auch ohne sein Zutun kann ein Wort, das ursprünglich nur zur Warenkennzeichnung diente, in den beteiligten Verkehrskreisen die Bedeutung eines Hinweises auf seinen Geschäftsbetrieb erlangt haben (RGZ 172, 129 [131] - Fettchemie -).
  • BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54

    Rechtsmittel

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind lediglich an den Nachweis der Verkehrsgeltung um so strengere Anforderungen zu stellen, je allgemeiner sich eine Bezeichnung im Sprachgebrauch befindet (RGZ 172, 129 [131]; RGZ 167, 171 [178]; Baumbach-Hefermehl 7. Aufl. Anm. 37 zu § 16 UnlWG).
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